September 25, 2024

Unzufrieden mit Ihrem Coaching-Vertrag? Wir sorgen dafür, dass Sie nichts mehr zahlen müssen – und holen Ihr Geld zurück!

Viele Online-Coaching-Verträge sind  nichtig, weil sie gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verstoßen. Wir bei Skradde Rechtsanwälte haben erneut ein wegweisendes Urteil erstritten, das zeigt, dass Sie als Teilnehmer aus solchen Verträgen aussteigen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern können.

Warum sind Online-Coaching-Verträge häufig nichtig?

Nach dem FernUSG gelten viele Online-Coaching-Programme als Fernunterricht, wenn Wissen überwiegend digital und räumlich getrennt vermittelt wird, zum Beispiel über Videos, Webinare oder Plattformen. Wenn Anbieter nicht über die notwendige Zulassung nach § 12 FernUSG verfügen, sind solche Verträge gemäß § 7 FernUSG nichtig. Für Sie als Teilnehmer bedeutet das: Sie müssen keine weiteren Zahlungen leisten und können bereits gezahlte Beträge zurückverlangen.

Unser aktuelles Urteil: Der Fall im Detail

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil des Landgerichts Leipzig (Az.: 04 O 2797/23) wurde ein Coaching-Vertrag für nichtig erklärt, weil der Anbieter keine Zulassung nach dem FernUSG besaß. Unser Mandant hatte einen Vertrag über ein „Personalberater-Intensivtraining“ abgeschlossen und bereits mehrere Monatsraten gezahlt, bevor er die Zahlungen einstellte. Der Anbieter forderte die restlichen Zahlungen sowie Schadensersatz. Wir argumentierten, dass der Vertrag als Fernunterricht einzuordnen und ohne Zulassung somit nichtig sei.

Das Gericht folgte unserer Argumentation: Der Vertrag wurde für nichtig erklärt. Unser Mandant erhielt nicht nur die bereits gezahlten 10.710 EUR zurück, sondern auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstattet. Dieses Urteil verdeutlicht, dass viele Coaching-Verträge den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten und damit nichtig sind.

Wie können Sie Ihren Online-Coaching-Vertrag widerrufen oder kündigen?

Haben Sie als Teilnehmer einen Coaching-Vertrag abgeschlossen und möchten diesen widerrufen oder kündigen? Wenn der Vertrag gegen das FernUSG verstößt, stehen Ihre Chancen gut, aus diesem Vertrag herauszukommen und Ihr Geld zurück zu fordern. Wir unterstützen Sie dabei, den Online-Coaching-Vertrag zu widerrufen oder zu kündigen, und setzen Ihre Ansprüche durch.

Unsere Unterstützung im Überblick:

  1. Vertragsprüfung: Wir prüfen Ihren Coaching-Vertrag, ob er den Anforderungen des FernUSG entspricht und möglicherweise nichtig ist.
  2. Rückforderung von Zahlungen: Wir helfen Ihnen, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern – Online Coaching Geld zurück.
  3. Abwehr weiterer Forderungen: Falls der Anbieter weitere Zahlungen verlangt, sorgen wir dafür, dass Sie nichts mehr zahlen müssen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Wir bei Skradde Rechtsanwälte haben bereits Hunderte Teilnehmer erfolgreich unterstützt, sich von nichtigen Coaching-Verträgen zu lösen und ihr Geld zurückzuerhalten. Wenn Sie Ihren Online-Coaching-Vertrag kündigen oder widerrufen möchten, sind wir die Experten an Ihrer Seite. Nutzen Sie unser Fachwissen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir helfen Ihnen, Ihren Coaching-Vertrag zu widerrufen, nichts mehr zu zahlen und bereits geleistete Zahlungen zurückzubekommen!

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