March 11, 2024

Landgericht Berlin: Geld zurück bei FBA Unstoppable E-Commerce Trainingsprogramm von „Ecommerce.de Consulting GmbH“ von Nicklas Spelmeyer über CopeCart

Sieg für unzufriedene Coaching-Kunden! Skradde Rechtsanwälte erstreitet erneut wegweisendes Urteil

In einem wegweisenden Urteil vom 29. November2023 hat das Landgericht Berlin unserem Mandanten Recht gegeben und entschieden, dass sein Online-Coaching-Vertrag mit der CopeCart GmbH nichtig ist. Das Gericht bestätigte damit unsere Argumentation, dass der Vertrag als Fernunterricht einzustufen ist und mangels behördlicher Zulassung nichtig ist.

✊ FBA Unstoppable E-Commerce Trainingsprogramm ist Fernunterricht!

Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für alle, die Online-Coaching-Leistungen in Anspruch nehmen. Es zeigt, dass Gerichte teils unseriöse Anbieter konsequent zur Verantwortung ziehen und Mandanten vor unwirksamen Verträgen schützen.

Der Fall:

Unser Mandant hatte auf der Plattform der CopeCart GmbH ein Trainingsprogramm namens "FBA Unstoppable E-Commerce Trainingsprogramm" für 8.160,00 € erworben.

Kurz nach dem Kauf forderten wir für unseren Mandanten die Rückabwicklung des Vertrags, da wir einen Irrtum über die Art der zu erwerbenden Leistung geltend machten. In diesem Zusammenhang forderten wir CopeCart auf, die entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten, und machten in diesem Zusammenhang von mehreren Rechtsmitteln Gebrauch, einschließlich des Widerrufs des Vertrages gemäß den relevanten Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), sowie  die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums. Zusätzlich erklärten wir hilfsweise die außerordentliche fristlose Kündigung des Vertrages.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das Landgericht Berlin bestätigte unsere Argumentation und erklärte den Vertrag aus zwei Gründen für nichtig:

1. Fehlende behördliche Zulassung:

Die CopeCart GmbH verfügte nicht über die erforderliche Zulassung zur Durchführung von Fernlehrgängen gemäß § 12 FernUSG. Dies ist jedoch zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit eines solchen Vertrages.

2. Irrtum über die Art der Leistung:

Unser Mandant dachte, eine individuelle Beratung zu erwerben, während die erbrachte Leistung tatsächlich ein Fernlehrgang war, der allgemeines Wissen zu Amazon FBA über Videokurse und begleitete Video-Calls vermittelte.

Die Folgen des Urteils:

  • Unser Mandant erhält die bereits geleisteten Kursgebühren zurück.
  • Die CopeCart GmbH hat keinen Anspruch auf die noch ausstehenden Raten.
  • Die CopeCart GmbH muss die Rechtsanwaltskosten unseres Mandanten     tragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung läuft

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