Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass Google Ireland Limited für Datenschutzverstöße in den Suchergebnissen verantwortlich ist (Az.: 50 U 60/23). Dieses Urteil bedeutet, dass Google verpflichtet ist, unrechtmäßige oder falsche Einträge zu löschen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn in den Suchergebnissen von Google falsche oder unerwünschte Informationen über Sie angezeigt werden, können Sie nun leichter deren Entfernung verlangen. Google muss sicherstellen, dass Ihre persönlichen Daten korrekt und rechtmäßig verarbeitet werden.
So helfen wir Ihnen
Wir, die Socialmediakanzlei im DACH-Raum, unterstützen Sie dabei, Ihre Datenschutzrechte durchzusetzen und unerwünschte Google-Einträge löschen zu lassen.
Unsere Dienstleistungen:
- Beratung: Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.
- Antragstellung: Wir stellen Anträge zur Löschung der unerwünschten Einträge bei Google.
- Durchsetzung: Wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Probleme mit unerwünschten Google-Einträgen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen, Ihre Daten zu schützen.
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Unsere Mission: In allen Rechtsfragen zu beraten und zu vertreten.