September 8, 2024

OLG Stuttgart erklärt Online-Coaching-Verträge für unwirksam – So holen Sie Ihr Geld zurück

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass viele Online-Coaching-Verträge unwirksam sind, da sie als Fernunterricht gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) eingestuft werden. Für Teilnehmer dieser Coachings bedeutet das: Sie können aus solchen Verträgen aussteigen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Als führende Kanzlei im Bereich Coaching haben wir bei Skradde Rechtsanwälte hunderte Mandanten erfolgreich dabei unterstützt, aus unwirksamen Verträgen herauszukommen und ihr Geld zurückzuerhalten.

Warum sind viele Coaching-Verträge unwirksam?

Das OLG Stuttgart hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass viele Online-Coaching-Programme als Fernunterricht gelten. Wenn Coaches ihre Dienstleistungen vorwiegend digital und räumlich getrennt anbieten – etwa durch Videos oder Webinare – und dabei den Lernerfolg der Teilnehmer überwachen, benötigen sie eine Zulassung gemäß § 12 FernUSG. Fehlt diese, ist der Vertrag gemäß § 7 FernUSG unwirksam. Kunden können in solchen Fällen nicht nur aus dem Vertrag aussteigen, sondern auch bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen.

So helfen wir Ihnen, Ihr Geld zurückzufordern

Bei Skradde Rechtsanwälte sind wir darauf spezialisiert, Mandanten aus unwirksamen Coaching-Verträgen zu befreien und die Rückzahlung von Gebühren durchzusetzen. Basierend auf unserer umfangreichen Erfahrung im Coaching-Recht und den Informationen, die Sie auch auf Coachinganwalt.de finden, bieten wir Ihnen einen strukturierten Ansatz:

  1. Vertragsprüfung: Wir analysieren Ihren Coaching-Vertrag kostenlos und klären, ob er unter das FernUSG fällt und somit unwirksam ist.
  2. Rückforderungsprozess: Wir setzen Ihre Rückforderungen konsequent durch – sei es außergerichtlich oder, falls notwendig, vor Gericht.
  3. Abwehr weiterer Forderungen: Sollte der Anbieter noch Zahlungen von Ihnen verlangen, sorgen wir dafür, dass diese Ansprüche abgewiesen werden.

Unsere Erfolge – Wegweisende Urteile im Coaching-Bereich

Wir haben bereits zahlreiche Urteile im Bereich Coaching-Recht erstritten und viele Mandanten erfolgreich aus ihren Verträgen befreit. Oftmals sind diese Verträge nicht ausreichend rechtlich abgesichert, und wir nutzen dieses Wissen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unsere Kanzlei gilt als führend in Deutschland, wenn es darum geht, Teilnehmer vor unrechtmäßigen Forderungen aus Coaching-Verträgen zu schützen.

Warum Skradde Rechtsanwälte?

Wir haben die wegweisendsten Urteile im Coaching-Bereich erstritten und uns als Experten auf diesem Gebiet etabliert. Mit unserer Erfahrung und Expertise helfen wir Ihnen, aus unwirksamen Verträgen herauszukommen und Ihr Geld zurückzufordern. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen schnell und effektiv helfen können.

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