Die Online-Coaching-Branche verzeichnet derzeit ein starkes Wachstum. Eine Vielzahl von Business-Experten, Marketing-Spezialisten und Verkaufsprofis bietet ihre vermeintlich erfolgversprechenden Strategien online in Form von Coachings oder Mentoring-Programmen an. Sie versprechen, dass jeder, unabhängig von seinen Vorkenntnissen, innerhalb kurzer Zeit beträchtliche Einnahmen erzielen kann, selbst wenn er keine unternehmerische Erfahrung hat oder nicht selbstständig tätig ist. Allerdings erfüllen viele dieser Coachings und Mentoring-Programme oft nicht die Erwartungen der Teilnehmer. Diese Programme folgen in der Regel einem ähnlichen Muster:
Zugang zu einem Online-Mitgliederbereich mit Videokursen und Vorlagen.
Regelmäßige Live-Veranstaltungen.
Unterstützung über Messenger oder ähnliche Kommunikationswege.
Die Enttäuschung der Teilnehmer ist groß, wenn sie feststellen, dass kaum individuelle Betreuung geboten wird und die versprochenen Einnahmen oft nicht erreicht werden.
Allerdings kommt es oft zu einer unangenehmen Überraschung: Angeblich gibt es keine Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Daher sollen die Zahlungen für die Dienstleistung fortgesetzt werden, selbst wenn man sie nicht mehr nutzt. Doch wie hängt das alles mit der CopeCart GmbH zusammen?
Die CopeCart GmbH wird von vielen Anbietern von Coaching- und Mentoring-Dienstleistungen genutzt, um ihre Produkte zu vertreiben. Jedoch handelt es sich bei CopeCart nicht um eine gewöhnliche Verkaufsplattform wie Amazon oder eBay, auf der Verkäufer ihre Waren anbieten und Vertragspartner der Käufer werden. Tatsächlich wird CopeCart selbst zum Vertragspartner. Dies führt dazu, dass der Anbieter des Coachings/Mentorings nicht mehr als Hauptvertragspartner gilt, und den Teilnehmern oft nicht bewusst ist, mit wem sie eigentlich einen Vertrag abgeschlossen haben.
Sind die Verträge ungültig? - Staatliche Genehmigung erforderlich!
Viele dieser Verträge sind von Anfang an ungültig. Die Struktur der Coachings und Mentoring-Programme erfordert normalerweise eine staatliche Genehmigung, um sie anbieten zu dürfen. Falls der Anbieter diese Genehmigung nicht besitzt, sind die Verträge schlicht und einfach nicht rechtsgültig. Die CopeCart GmbH verfügt nicht über eine solche Genehmigung, und die meisten Produktanbieter ebenfalls nicht. Daher sind in vielen Fällen Widerrufs-, Anfechtungs- oder Kündigungsrechte gar nicht relevant.
Widerrufsrecht - Kein Verzicht möglich!
Wenn Kunden versuchen, den Vertrag zu widerrufen, behauptet die CopeCart GmbH oft, dass das Widerrufsrecht erloschen sei oder der Kunde beim Vertragsabschluss auf das Widerrufsrecht "verzichtet" habe. Dabei stützt sich die CopeCart GmbH auf eine sogenannte "Checkbox" in ihren Bestellseiten.
Allerdings ist diese Checkbox in den meisten Fällen unwirksam. Das hat mehrere Gründe:
Es erfolgt keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Um das Widerrufsrecht eines Verbrauchers über eine solche Checkbox auszuschließen, muss dieser zuvor ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert worden sein. Die Widerrufsbelehrungen in den AGB von CopeCart sind jedoch unwirksam. Zum einen sind die Widerrufsbelehrungen in den AGB von CopeCart versteckt, was bereits an sich unzulässig ist. Zum anderen gibt CopeCart in seinen AGB alle möglichen Widerrufsbelehrungen für verschiedene Vertragstypen an, anstatt die spezifische Widerrufsbelehrung für den jeweiligen Vertragstyp zu verwenden.
Kein digitales Produkt. Die von CopeCart verwendete "Checkbox" gilt nur für sogenannte digitale Produkte (siehe § 356 Abs. 5 BGB). Die meisten Coachings und Mentoring-Programme sind jedoch nicht ausschließlich digitale Produkte, da sie oft auch Live-Veranstaltungen und individuelle Unterstützung beinhalten. Daher handelt es sich um gemischte Inhalte, für die der "Verzicht" auf das Widerrufsrecht, wie von CopeCart versucht, nicht möglich ist.
Anfechtung - Täuschung und Irreführung!
Viele Verträge sind außerdem aufgrund arglistiger Täuschung anfechtbar.
Zum einen werden Kunden oft über die Identität des Vertragspartners getäuscht. Da die Verkaufsgespräche in der Regel mit dem Produktanbieter geführt werden und dieser die Kunden zur Bestellseite von CopeCart weiterleitet, ist für die Kunden oft nicht klar, mit wem sie letztendlich den Vertrag abschließen. Es gab sogar Fälle, in denen der Produktanbieter die Kundendaten während des Verkaufsgesprächs selbst auf der CopeCart-Bestellseite eingegeben hat. Der Kunde war also zu keinem Zeitpunkt auf der CopeCart-Bestellseite und kannte daher das Unternehmen nicht.
Zum anderen erfolgt oft irreführende Werbung auf den Homepages der Produktanbieter, Instagram-Profilen usw. Dort werden oft unrealistische Umsatzsteigerungen und eine angebliche Expertise oder Berufserfahrung beworben, die in vielen Fällen nicht existiert. Solche Aussagen sind irreführende und möglicherweise strafbare Werbung, was zur Anfechtbarkeit der Verträge führen kann.
Kündigung
Es kann in Ausnahmefällen auch Kündigungsrechte geben. Diese sind jedoch weniger effektiv, da eine Kündigung den Vertrag erst zum Zeitpunkt der Kündigung beendet (fristlos oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist). Die Wirksamkeit des Vertrags vor der Kündigung (und somit die Zahlungsverpflichtungen für diese Zeit) bleibt davon unberührt.
Was tun? - Rechtsanwalt hilft!
Wenn Sie von diesem Problem betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Bitte beachten Sie, dass eine genaue Prüfung Ihres individuellen CopeCart-Coaching-Vertrages erforderlich ist, um Ihre Rechte und die Möglichkeiten zur Vertragsauflösung festzustellen.
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