Durch einen historischen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass der Gesetzgeber im Bereich Umwelt- und Klimaschutz Maßnahmen ergreifen muss (Beschluss vom 24. März 2021, Aktenzeichen 1 BvR 2656/18 u.a.). Dieser Beschluss betont auch die Verpflichtung zur Generationengerechtigkeit.
Klimaschutz wird für Unternehmen zukünftig von noch größerer Bedeutung sein, da auch der europäische Gesetzgeber diesem Thema eine hohe Priorität einräumt und Regelungen einführt, die dem bereits in der Praxis weit verbreiteten Konzept der ESG-Prinzipien (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) entsprechen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der sozialen Verantwortung von Unternehmen, die dokumentieren sollen, welche Umwelt- und Sozialbelange sie umsetzen.
Bereits seit dem 10. Februar 2021 gilt eine ESG-Richtlinie, die Finanzberater verpflichtet, ESG-Faktoren bei Anlageentscheidungen zu berücksichtigen. Ab diesem Jahr müssen nun auch größere Unternehmen ein sogenanntes ESG-Reporting durchführen. Diese Berichtspflicht betrifft Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- mehr als 250 Mitarbeiter haben
- einen Umsatz von über 40 Millionen Euro erzielen
- eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
Auch kleinere Unternehmen werden langfristig zur ESG-Berichterstattung verpflichtet sein. Ab 2026 müssen auch kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nicht als Kleinstunternehmen gelten, Berichte erstellen, sofern sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- mindestens 10 Beschäftigte
- eine Bilanzsumme von 350.000 Euro
- Nettoumsatzerlös von 700.000 Euro.
ESG dient dazu, die Bemühungen und den Fortschritt von Unternehmen messbar zu machen. Dies umfasst nicht nur Umweltaspekte wie Wasser- oder CO2-Einsparungen durch bestimmte Maßnahmen, sondern auch soziale Verpflichtungen wie die Förderung von Vielfalt im Unternehmen und unternehmerische Verantwortung, beispielsweise im Kampf gegen Korruption.
Unternehmen sollten diese Pflichten nicht als Belastung, sondern als Chance sehen, da nachlässiges Handeln in Bezug auf ESG-Standards die Refinanzierung gefährden kann. Klaus Schwab, der geschäftsführende Vorsitzende des Weltwirtschaftsforums, betont, dass die Offenlegung von ESG-Auswirkungen ein wichtiger Schritt für eine globale Wirtschaft ist, die Fortschritt für Menschen und den Planeten fördert.
Das ESG-Reporting gliedert sich in verschiedene Aspekte, darunter Umweltbelange (wie Klimawandel, Emissionen, Abfall und Energie), Sozialbelange (wie Personalmanagement, Menschenrechte, Lieferketten und Arbeitsstandards) sowie Unternehmensführung (wie Vergütungsmodelle, Stakeholder-Management, Transparenz und Korruptionsbekämpfung).
Abschließend ist festzuhalten, dass auch kleine Unternehmen frühzeitig Maßnahmen ergreifen sollten, um ESG-Ziele zu erfassen und messbar zu machen, um sich auf die Umsetzung der Richtlinien vorzubereiten und unerwartete Belastungen zu vermeiden. Der deutsche Gesetzgeber hat nun Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen von der CSRD-Richtlinie erfasst wird und welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden müssen.
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