November 3, 2023

Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes abgewiesen: Verkauf von Verbrennern nach 2030 nicht rechtswidrig

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erneut gescheitert, Mercedes zu einem Verbot des Verbrennerverkaufs ab spätestens 2030 zu zwingen. Das Gericht hat die Klage als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Die DUH hatte argumentiert, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes verpflichtet sei. Ohne ein entsprechendes Verkaufsverbot seien erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigungen zu befürchten. Insofern sei Mercedes verpflichtet, ab spätestens Oktober 2030 keine Verbrenner-Autos mehr auf den Markt zu bringen - obwohl das grundsätzlich nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

Das Oberlandesgericht sah das anders. Es argumentierte, dass das Inverkehrbringen weiterer Autos mit Verbrennungsmotor nicht zu einem rechtswidrigen Zustand führe. Ein rechtswidriger Zustand könne sich allenfalls unter Berücksichtigung einer mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten ergeben. Die Drittwirkung von Grundrechten gegen Private könne aber nicht weiter reichen als die unmittelbare Drittwirkung, die den Staat selbst verpflichte.

Die DUH habe nicht dargelegt, dass der Staat verpflichtet sei, Mercedes den Verkauf der Autos ab spätestens 2030 zu untersagen. Der Gesetzgeber sei seiner Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, nachgekommen: Im Rahmen des EU-Klimaschutzpakets "Fit für 55" sei geregelt worden, dass in der EU ab 2035 keine Fahrzeuge mehr neu zugelassen werden dürfen, deren Betrieb zu Treibhausgasemissionen führt. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung zu Maßnahmen, die die DUH in ihren Grundrechten beeinträchtigen, falls Mercedes noch bis Ende 2034 neue Verbrenner verkaufe, sei nicht ersichtlich.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein Rückschlag für die DUH, die sich für ein schnelleres Auslaufen des Verbrennungsmotors einsetzt. Es bleibt abzuwarten, ob die DUH vor dem Bundesgerichtshof in Revision geht.

Fazit

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist ein wichtiger Präzedenzfall für die Frage, ob Unternehmen zum Schutz der Umwelt verpflichtet sind, freiwillig auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu verzichten, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Gericht hat klargestellt, dass die Drittwirkung von Grundrechten gegen Private nicht weiter reichen kann als die unmittelbare Drittwirkung, die den Staat selbst verpflichte.

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